Allgemeine Geschäftsbedingungen

Doppelhammer Architektur GmbH

Westendstraße 85

80339 München

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für die Leistungen der Doppelhammer Architektur GmbH, Westendstraße 85, 80339 München (auch als „wir", „uns" oder „Baupotenzial" bezeichnet), die an Kunden (nachfolgend „Kunde" oder „Sie") bereitgestellt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen der Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zu.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB.

Präambel

Sofern Sie einen Vertrag mit uns über die Erbringung von Leistungen abgeschlossen haben oder Ihre Bestellung über unseren Bestellprozess samt anschließender Bestellbestätigung vorgenommen haben (insgesamt nachfolgend auch „Vertrag" genannt), erwerben Sie vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen in Ihrer Bestellung oder der Bestell-/Auftragsbestätigung folgende Leistungen & Rechte.

§ 1 Vertragsgegenstand

Baupotenzial bietet eine kostenlose KI-gestützte Ersteinschätzung sowie architektonische Leistungen zur Prüfung und Entwicklung des Baupotenzials von Grundstücken an (nachfolgend in der Gesamtheit auch „Leistungen" genannt). Die Leistungen aus einem entgeltlichen Vertrag können die unten genannten Bestandteile enthalten.

Eine Übersicht über unsere Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf unserer Website. Die konkreten Leistungsbestandteile, die wir im Vertragsverhältnis zu Ihnen erbringen, ergeben sich aus Ihrer Bestellung bzw. aus der Bestell-/Auftragsbestätigung.

a) Analyseleistungen

Wir bieten folgende Leistungen an:

  • Kostenlose Ersteinschätzung: Automatisierte, unverbindliche qualitative Orientierung einschließlich einer groben BGF-Spanne auf Basis der verfügbaren Daten. Sie ist kein entgeltliches Leistungspaket, trägt keinen Architektenstempel und enthält insbesondere keine belastbare Wohnfläche, Kubatur oder Einheitenzahl.
  • CHECK – „Was geht hier?": Kataster- und Planportalauswertung, B-Plan- und Baulinienrecherche, Auswertung der prägenden Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB, Prüfung kommunaler Satzungen und überlagernden Rechts sowie eine Abstandsflächen-Ersteinschätzung. Das Ergebnis umfasst eine Ampel, die Geschossfläche in zwei Zahlen – gesichert zulässig und argumentierbar –, einzeln belegte Bezugsobjekte der Umgebungsbebauung, realistische Wohneinheiten, drei wesentliche Risiken und eine Prüfliste vor der Unterschrift. Geliefert wird ein gestempelter PDF-Bericht in der Regel innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Nicht enthalten sind Volumenmodell, Grundrisse, Baukosten und Ortsbesichtigung.
  • KONZEPT inkl. CHECK – „Was baue ich hier?": Der vollständige CHECK und zwei baulich geprüfte Varianten mit Volumenmodell, exakter GRZ/GFZ, BGF und Wohnfläche nach WoFlV, BRI, Abstandsflächen- und Stellplatznachweis, Belichtungs- und Verschattungsprüfung, Grundrisstypologie, Wohnungsmix, Erschließungskonzept sowie einem Investitionsrahmen nach BKI. Geliefert werden ein gestempelter PDF-Bericht, ein separater A3-Plansatz und ein Revit-Modell, auf Wunsch als IFC, innerhalb von 3–4 Wochen. Nicht enthalten sind Genehmigungsplanung sowie Ertrags- oder Renditeprognosen.
  • +VORBESCHEID: Optionaler Baustein, der nur auf Grundlage eines zuvor erstellten KONZEPTS beauftragt werden kann. Er dient der verbindlichen behördlichen Klärung einer konkreten strittigen Frage und umfasst die Formulierung der Fragestellung, Planunterlagen aus dem vorliegenden KONZEPT, Einreichung des Antrags und Behördenbegleitung bis zum Bescheid. Bei einer eindeutigen Festsetzung durch einen qualifizierten Bebauungsplan ist dieser Baustein regelmäßig nicht erforderlich.
  • Entwurfs- und Genehmigungsplanung: Vollständige Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI bis zur Baugenehmigung werden auf Grundlage eines gesonderten Angebots erbracht.

b) Dienstleistungen

Neben den Analyseleistungen bieten wir Dienstleistungen (insbesondere Projektleistungen), wie unter anderem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Baupotenzialermittlung an. Bei der Erbringung von Dienstleistungen erstellen wir für Sie individuelle Angebote, sofern diese nicht schon im Preismodell oder Angebot als integrativer Leistungsbestandteil erfasst sind.

c) Support-Leistungen

Weiterhin bieten wir ergänzende Support-Leistungen an. Diese bestehen insbesondere aus der Beantwortung von Rückfragen zu erstellten Analysen und Reports.

Sie erreichen uns wie folgt:

  • E-Mail: hello@baupotenzial.ai
  • Telefon: +49 (0) 89 277 807 401 (Mo-Fr 09:00-17:00 Uhr)

§ 2 Vergütung für unsere Leistungen

  1. Unsere Leistungen erwerben Sie zu den Konditionen des gewählten Leistungspakets bzw. nach den Konditionen des für Sie individuell erstellten Angebots.
  2. Die auf der Website genannten Preise richten sich nach dem Vorhaben bei Auftragserteilung: bis zwei Wohneinheiten oder ab drei Wohneinheiten beziehungsweise mehrere Baukörper. CHECK kostet 490 € beziehungsweise 790 €, KONZEPT inklusive CHECK 1.250 € beziehungsweise 2.490 € und +VORBESCHEID zusätzlich zum KONZEPT 2.400 € beziehungsweise 4.900 €. Ist das Vorhaben bei Auftragserteilung offen, gilt für Grundstücke bis einschließlich 1.000 m² die erste Preisstufe, darüber die zweite. Zeigt der CHECK später mehr Potenzial, bleibt die bei Auftragserteilung vereinbarte Einstufung unverändert. Maßgeblich ist die Auftragsbestätigung.
  3. Wird nach einem CHECK ein KONZEPT beauftragt, wird die für den CHECK gezahlte Nettovergütung vollständig auf den Preis des KONZEPTS angerechnet.
  4. Wird die Doppelhammer Architektur GmbH innerhalb von zwölf Monaten nach Beauftragung von CHECK oder KONZEPT mit den Leistungsphasen 3 und 4 beauftragt, wird die für CHECK und/oder KONZEPT gezahlte Nettovergütung vollständig auf das Honorar dieser Planung angerechnet. Der +VORBESCHEID wird nicht angerechnet. Eine Auszahlung oder Anrechnung auf andere Leistungen ist ausgeschlossen.
  5. Beim +VORBESCHEID fallen zusätzlich zur Vergütung die Gebühren der zuständigen Behörde an.
  6. Für weitere Dienstleistungen erstellen wir individuelle Angebote und i.d.R. Pauschalpreise.
  7. Jede Vergütung versteht sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt und am Ort der Erbringung der Leistung. Die Vergütung für die von uns zu erbringenden Leistungen ist von Ihnen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
  8. Unsere Rechnungen werden mit Zugang bei Ihnen fällig und sind ohne Abzüge innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen auf unser in der Rechnung angegebenes Konto zu zahlen.
  9. Reisekosten und Spesen sind gesondert zu vergüten. Haben die Parteien keine Festlegung getroffen, erfolgt dies nach den im Zeitpunkt der Erbringung der Leistung geltenden steuerlichen Höchstsätzen.

§ 3 Vertragsschluss und Laufzeit

  1. Der Vertrag kommt durch Ihre Bestellung und unsere Auftragsbestätigung zustande. Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
  2. Senden Sie das Beauftragungsformular auf unserer Website ab, erhalten Sie unmittelbar eine Auftragsnummer. Diese bestätigt ausschließlich den Eingang Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, in der Leistung, Einstufung, Festpreis und die benötigten Unterlagen benannt werden.
  3. Der Vertrag wird für die jeweilige Projektleistung geschlossen und endet mit Erbringung der vereinbarten Leistung und vollständiger Zahlung.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die außerordentliche Kündigung des Vertrags bewirkt die sofortige Beendigung des Vertrags.

§ 4 Grundsätze zur Erbringung unserer Leistungen

  1. Die kostenlose Ersteinschätzung ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt keine Prüfung oder Verantwortung durch einen Architekten. Mit CHECK und KONZEPT stellen wir Ihnen fachlich geprüfte Planungsgrundlagen im jeweils vereinbarten Leistungsumfang zur Verfügung. Auch diese ersetzen keine verbindliche Entscheidung der zuständigen Behörde. Wir übernehmen keine Verantwortung für darauf basierende Investitionsentscheidungen.
  2. Wir sind berechtigt, unsere Leistungen durch Dritte und Subunternehmen erbringen zu lassen.
  3. Bei höherer Gewalt sind wir für die entsprechende Dauer von unserer Pflicht zur Erbringung der Leistungen befreit, sofern uns die Leistungserbringung tatsächlich nicht möglich ist. Als höhere Gewalt gelten von uns oder von einem Subunternehmer nicht zu vertretendes Feuer, Explosion, Überschwemmung, Krieg, Blockade, Embargo, Pandemie und Arbeitskampfmaßnahmen.
  4. Über Links auf unserer Website können Sie zu fremden Websites gelangen, die nicht von uns betrieben werden und für die wir nicht verantwortlich sind.

§ 5 Ihre Mitwirkungspflichten

Folgende Beistellungen und Mitwirkungen sind von Ihnen als Nebenleistungspflichten kostenfrei uns gegenüber zu erbringen:

  • Bereitstellung vollständiger und korrekter Angaben zur Grundstücksadresse und ggf. Flurstücksnummer.
  • Bereitstellung relevanter Unterlagen (z.B. Bebauungspläne, Grundbuchauszüge), sofern verfügbar.
  • Zeitnahe Beantwortung von Rückfragen unsererseits.
  • Prüfung der von uns erstellten Analysen und Reports auf offensichtliche Fehler.

§ 6 Haftung

  1. Unsere Haftung für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht:

    • für Schäden, die wir vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt haben;
    • in Fällen leichter Fahrlässigkeit für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen;
    • für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  2. In Fällen fahrlässiger Verletzung (einfache Fahrlässigkeit) wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, für uns bei Abschluss des Vertrags vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Für den Verlust von Daten haften wir nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
  4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Organe.

§ 7 Gewährleistung

  1. Wir haften für die vereinbarte Beschaffenheit unserer Leistungen. Bei Sachmängeln steht Ihnen nach unserer Wahl zunächst das Recht auf kostenfreie Nachbesserung oder Neulieferung (nachfolgend „Nacherfüllung") zu.
  2. Die Haftung und Gewährleistung von uns erstreckt sich nicht auf Mängel, die darauf beruhen, dass Sie uns unvollständige oder fehlerhafte Informationen zur Verfügung gestellt haben.
  3. Wenn Sie uns nach einer ersten ergebnislos verstrichenen Frist zur Nacherfüllung eine weitere angemessene Nachfrist gesetzt haben und auch diese ergebnislos verstrichen ist, können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach Ihrer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern.
  4. Sämtliche Ansprüche wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten ab Übergabe der Leistung.

§ 8 Nutzungsrechte an unseren Leistungen

  1. Alle Rechte an den von uns erstellten Analysen, Reports, Planunterlagen und Modellen, einschließlich aller Urheberrechte, verbleiben bei uns, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  2. Sie erhalten ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und räumlich unbeschränktes Recht, die erstellten Analysen und Reports für Ihre eigenen Geschäftszwecke zu nutzen.
  3. Sie sind nicht berechtigt, die erstellten Unterlagen zu vermieten, unterzulizenzieren oder Dritten entgeltlich zur Verfügung zu stellen.
  4. Die Weitergabe an Dritte (z.B. Banken, Investoren) im Rahmen Ihrer Projektfinanzierung ist gestattet, sofern die Unterlagen nicht kommerziell weiterverwendet werden.

§ 9 Geheimhaltung

  1. Im Rahmen der Zusammenarbeit erlangen beide Parteien Kenntnis von Geschäftsgeheimnissen der jeweils anderen Partei. Die empfangende Partei ist verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und nur zu nutzen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Geschäftszweck erforderlich ist.
  2. Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die der jeweils anderen Partei vor der Offenlegung bekannt sind, die nach der Offenlegung der Öffentlichkeit ohne Mitwirkung der offengelegten Partei bekannt geworden sind oder die die offengelegte Partei selbst entwickelt hat.

§ 10 Datenschutz

  1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich gemäß den Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt sind, insbesondere wenn er personenbezogene Daten Dritter an uns übermittelt.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Die Abtretung von einzelnen Ansprüchen aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen Partei in Textform. Die Abtretung von Geldansprüchen ist hiervon ausgenommen.
  2. Auf die gesamte Vertragsbeziehung der Parteien findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
  3. Gerichtsstand für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des gesamten zwischen uns bestehenden Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: September 2026

Hinweis: Diese AGB wurden sorgfältig erstellt und an die Leistungen von Baupotenzial angepasst. Für eine vollständige rechtliche Absicherung empfehlen wir dennoch die Prüfung durch einen Rechtsanwalt.